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   BGH, 02.04.2009 - IX ZR 253/06   

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https://dejure.org/2009,13022
BGH, 02.04.2009 - IX ZR 253/06 (https://dejure.org/2009,13022)
BGH, Entscheidung vom 02.04.2009 - IX ZR 253/06 (https://dejure.org/2009,13022)
BGH, Entscheidung vom 02. April 2009 - IX ZR 253/06 (https://dejure.org/2009,13022)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen durch einen Rechtsanwalt

  • Judicialis

    BRAO § 43 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 43 Abs. 4; ZPO § 543 Abs. 2
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend ein Tätigkeitsverbot eines Rechtsanwalts wegen widerstreitender Interessen mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsanwälte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 03.07.2003 - 1 BvR 238/01

    Sozietätswechsel

    Auszug aus BGH, 02.04.2009 - IX ZR 253/06
    Es greift ein, wenn in dem konkreten Einzelfall ein Interessengegensatz erkennbar oder ernsthaft zu besorgen ist (BVerfGE 108, 150, 164 ; BAG NJW 2005, 921; KG NJW 2005, 1458, 1459).
  • BAG, 25.08.2004 - 7 ABR 60/03

    Anwaltsgebühren - Vertretung widerstreitender Interessen

    Auszug aus BGH, 02.04.2009 - IX ZR 253/06
    Es greift ein, wenn in dem konkreten Einzelfall ein Interessengegensatz erkennbar oder ernsthaft zu besorgen ist (BVerfGE 108, 150, 164 ; BAG NJW 2005, 921; KG NJW 2005, 1458, 1459).
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